Direkte Alamierung
THW – keine Selbstalarmierung durch Bürger/innen
Im Unterschied zu Feuerwehr, Polizei oder Rettungsdienst kann das Technische Hilfswerk (THW) nicht direkt durch einen Anruf aus der Bevölkerung alarmiert werden. Das THW wird ausschließlich auf Anforderung tätig. Eine Alarmierung erfolgt in der Regel durch:
- andere Behörden mit Sicherheitsaufgaben (z. B. Feuerwehr, Polizei)
- kommunale Leitstellen
- Stadt- oder Landratsämter
- andere THW-Ortsverbände oder -Regionalstellen
in besonderen Fällen auch durch ausländische Staaten (z. B. über das EU-Katastrophenschutzverfahren)
An allen hauptamtlich besetzten THW-Dienststellen besteht eine Rufbereitschaft, an die sich anforderungsberechtigte Stellen jederzeit wenden können. Zusätzlich ist der Ortsverband Freiburg über die Integrierte Leitstelle Freiburg zu erreichen.
Das THW handelt also nicht eigeninitiativ, sondern kommt dann zum Einsatz, wenn es gebraucht wird – koordiniert, abgestimmt und mit klarer Zuständigkeit.

